Urheberrecht Aschaffenburg

Lizenzrecht, Fotorecht, Unterlassungserklärung

Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken. Das Urheberrecht sieht hier zur Verteidigung des Urhebers Ansprüche vor, mit denen der Urheber unbefugte Nutzung seines Urheberrechts ausschließen kann. Wie auch das Markenrecht stellt das Urheberrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Koos & Kollegen dar.

Hierbei helfen wir Rechteinhabern bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte. Immer wieder sehen sich sowohl professionelle, wie auch private Fotografen, mit dem Umstand konfrontiert, dass man ihre Bilder im Internet ohne Erlaubnis nutzt. Wir helfen unseren Mandanten schnell und effektiv gegen die Verletzer vorzugehen, die Urheberrechtsverletzung zu beseitigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierbei haben wir uns auf die Verfolgung von Urheberechtsverletzungen im Internet und den klassischen Medien spezialisert und betreuen unsere Mandanten bei den außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche aus ihrem geistigem Eigentum. Wir vertreten insbesondere professionelle Fotografen und unterstützen diese auch bei der passenden Vertragsgestaltung, um ihre Rechte schon bei der Entstehung bestmöglich zu schützen. 

Gleichzeitig stehen wir unseren Mandanten auch bei der Verteidigung gegen unberechtigte Inanspruchnahme durch Dritte zur Verfügung.

Zudem beraten wir unsere Mandanten in diesem komplexen Rechtsgebiet bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen (Lizenzverträge, Model-Release-Verträge, TfP-Verträge, etc.).

Zurück zur Übersicht

 

Ihr Ansprechpartner für Urheberrecht in unserer Kanzlei